Im Rahmen des Fachs „Politische Bildung“ legten die Schülerinnen und Schüler zuerst gemeinsam Aufgaben und Fähigkeiten fest, die eine Klassensprecherin oder ein Klassensprecher haben muss. Danach wurden die Kandidatinnen und Kandidaten nominiert – Namen alleine reichten aber nicht, die Vorschläge mussten auch begründet werden.
Ein Ziel dieser Vorgehensweise ist es, dass die Jugendlichen erkennen, dass nicht die Beliebtheit in der Klasse ausschlaggebend ist, sondern die Eignung für diese Funktion. Die Wahl erfolgte nach dem Konsent-Prinzip. Das bedeutet, dass jener Vorschlag gilt, bei dem es keine schwerwiegenden Einsprüche mehr gibt.