1. Prinzip: Der Konsent

Das erste Basisprinzip bildet die Garantie für die Gleichwertigkeit aller Teilnehmer:innen einer Organisation bei der Beschlussfassung. Das Konsentprinzip ist die Übereinkunft darüber, dass das Prinzip von “kein schwerwiegender und begründeter Einwand” die Beschlussfassung regiert.

‘Regiert’ meint, dass Beschlüsse auch auf andere Weise als per Konsent getroffen werden können, allerdings nur, wenn darüber mit Konsent entschieden wurde. Demokratisch, autokratisch per systemisch-konsensieren zu beschließen ist daher auch in der Soziokratie möglich.

‘Schwerwiegend’ bezieht sich auf den Toleranzbereich, das heißt die Begrenzungen jedes einzelnen Teilnehmenden und der Umgebung. Man muss nicht einer Meinung sein welche die beste Lösung ist – eine Lösung innerhalb des Toleranzbereichs reicht aus.

‘Begründet’ bedeutet, dass Konsent kein Vetorecht ist. Konsent bedeutet das Recht, seinen Einwand zu begründen.

Alle Mitglieder werden gehört, Meinungen und Einwände werden integriert und dann im Einverständnis beschlossen. Entscheidungen können somit von allen nachvollzogen und mitgetragen werden.

Der Schlüssel für das sichere Gelingen liegt in der SKM-Methode zu Moderation von Konsent-Entscheidungen, die ab Modul 1 in Theorie und Praxis ermittelt wird. Weiters helfen die ABC-Moderationskarten beim anfänglichen Üben.

Weitere Prinzipien und Methoden, die das Arbeiten mit Konsent für jede Art von Organisation ermöglichen. z.B.: Die Kreisorganisation, die doppelte Verknüpfung und die Offene Wahl.