Entscheidungen sind flexibel, wir können sie bei Bedarf erneut auf die Agenda setzen, wenn sie nicht mehr hilfreich sind das Kreisziel zu erreichen. Oft haben sie auch ein Ablaufdatum, einen Zeitpunkt in der Zukunft an dem eine Entscheidung erneut behandelt werden soll.
In der Soziokratie wird allerdings auch zwischen Grundsatz- und Ausführungsentscheidung unterschieden. Der Grund für die Unterscheidung liegt einerseits darin unsere Zeit in Meetings einzusparen und andererseits werden dadurch die Selbstorganisation, Selbstwirksamkeit, Kreativität sowie Führungsqualität jeder einzelnen Person gefördert.
Grundsatzentscheidungen bilden oft den Rahmen innerhalb, dessen die Ausführenden dann möglichst selbst tätig werden und entscheiden sollen. Solche grundlegenden Entscheidungen werden bei Kreisversammlungen gemeinsam im Konsent getroffen.
Jedes Mitglied hat allerdings immer das Recht jedes Thema auf die Agenda seines Kreises zu setzen ungeachtet davon ob es eine Grundsatzentscheidung ist. Daher ist es ein Lernprozess des Kreises, die Kreisversammlungen besonders für die grundsätzliche Politik des Kreises zu nutzen.
Beispiele für typische Grundsatzentscheidungen:
- Wahl einer Delegierten oder andere Rollen
- Strategische Ziele
- Aufnahme von neuen Mitgliedern
- Budgets
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